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93. mary r.
23.05.2007 13:59
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guten tag, ich bin dabei mir ein altes bauernhaus zu kaufen. massen arbeit steht an, das ist klar. aber kann mir jemand sagen, wo ich proben der holzbalken des daches und des wände kontrollieren lassen kann und was so etwas kostet? gruß vom bodensee. mr.r Liebe mary r.,
Sie können gern Proben auf Pilz- und Insektenbefall zu Pauchschalpreisen und auch schnell bei uns untersuchen lassen. Näheres dazu: Bestimmungsdienst Auch zu Ausblühungen in den Wänden können wir Ihnen Proben bestimmen. dazu müßten Sie anfragen, was im Einzelnen gemacht werden soll. Allgemeines dazu: [link="http://www.holzfragen.de/seiten/ablagerung_reagenzien.html" title="Ablagerungen - Ausblühungen am Gebäude - Nachweise und Reagenzien"] Viele Grüße Hans-Joachim Rüpke |
87. Christof Klein
13.04.2007 12:24
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Hallo Herr Rüpke eventuell können Sie mir ein paar Tipps geben, wie ich mein Problem lösen kann. Unser Haus wurde 1939 erbaut und hat Tragbalken in der Decke(Boden). Das Bad liegt in der 1.Etage. In dem darunter liegen Wirtschaftraum trat Wasser aus der Decke. Die Ursache hierfür ist ein defekter Duschschüsselabfluß im Bad. Nun habe ich Decke im Wirtschaftraum geöffnet war einigermaßen entsetzt. Die Deckenverkleidung war stark verschimmelt und durch und durch nass. Nach dem ich die Deckenpaneele (Pressspan, kunststoffbeschichtet) mit Lattengerüst und die Dielenbretter (Fichte mit Nut und Feder) entfernt hatte, kam mir triefendnasses Dämmmaterial, Glasswolle mit Papierkaschierung, entgegen. Die Deckenbalken sind schwarz und wasserdurchtränkt. Die Bodenplatten im Bad (Pressspan) sind teilweise verrottet. Das Bad wird nun vollkommen abgebaut so das die gesamte Deckenkonstruktion offen liegt. Reicht das zum abtrocknen der Deckenbalken? Hat die Tragfähigkeit der Balken gelitten? Bilder Bild1 Bild2 Bild3 Bild4 nen netten Gruß Christof Klein Lieber Christof Klein,
da sind bereits holzzerstörende Pilze vorhanden. Sie sollten sie bestimmen lassen. Je nach Pilzart und Schadensdauer ist in jedem Fall mit Schäden am tragenden Holz zu rechnen. Allerdings das kann ich vom Bild her nicht bestimmen oder gar bewerten. Viele Grüße Hans-Joachim Rüpke |
86. Nikolaus
12.04.2007 10:56
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In unserem Keller ist Hausschwamm festgestellt worden. Leider sind ein Unterbauschrank und ein Regal aus meinem Besitz durch den Schwamm zerstört. Wer haftet nun für diese Schäden? Ist das mein Privatproblem oder ist der Hausbesitzer schadenersatzpflichtig?
Lieber Nikolaus,
das kann ich, ohne die Einzelheite Ihres Einzelfalles zu kennen, nicht bewerten. Viele Grüße Hans-Joachim Rüpke |
83. volker
02.04.2007 23:03
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Hallo Hans-Joachim Rüpke, danke für Ihre Antwort (Thread 27.11.2006 15:41) und jetzt kann ich berichten, was alles in der Zwischenzeit passierte. Da wir einen Eigentümergemeinschaft sind, wurden uns die Sache mit dem WHS aus der Hand genommen und ein Gutachter bestellt. Dieser fand dann sogar frischen Schwamm an einer Stelle wo wir es nie vermutet hätten und in unmittelbarer Nähe zu einem Balken der in der PCR Analyse als nicht befallen befundet wurde. Der frische Schwamm war unter den Spangen wo die Schüttung draufliegt, also fast auf der Decke des Eigentümers unter uns. Eine unsäglich unzugängliche Stelle. Insgesamt wurden 1/3 der Balken der Wohnung erneuert, ein Statiker beauftragt und das ganze ging von Begutachtung bis Abschluß der Bekämpfungsmaßnahmen gute 4 Monate. Das Übelste ist das wir gerade eingebaute Trockenwände, und Fußboden abreißen mussten und entsorgen. Also doppelte Arbeit und Kosten. Die Firma und der Gutachter/Architekt waren aber wirklich gute Fachleute und haben nicht so viel wie möglich gemacht und die DIN Vorschrift nicht als die heilige Schrift angesehen, sondern aus Ihren langjährigen Erfahrungen heraus eine gründliche, aber konzentrierte Bekämpfung vorgeschlagen und auch durchgeführt. Das hat einiges am Zustand noch erhalten. Aber nochmal möchte ich das nicht unbedingt haben und bin seitdem was Kältebrücken, Feuchte etc. angeht schon etwas manisch. ![]() Danke nochmals und Alles Gute ! |
82. Lydia Bidermann
30.03.2007 10:07
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Hallo, wir haben vor drei Jahren ein Holzblockhaus gebaut. Das Lärchenholz ist gänzlich unbehandelt. Ebenso die Fensterläden und Fensterleibungen welche ebenfalls aus Lärche sind (wobei ich mir hier nicht ganz sicher bin, die Oberfläche fühlt sich irgendwie wie leicht geölt oder gewachst an). Während die Wände selbst keinerlei Bläue zeigen, entwickelt sich diese aber sehr stark an den Fensterläden und Leibungen. Beginnend war das ganze bei den Fenstern, die zeitweise Regeneinfall ausgesetzt sind. Es ist aber nicht so, daß diese wie durch normale Verwitterung gleichmäßig grau werden, sondern es entwickeln sich zuerst kleinere graublaue Punkte, welche zu Flächen werden und sich dann auf den ganzen Fensterladen ausbreiten. Und inzwischen hat das ganze auch auf Fensterläden übergegriffen, welche ganzzeitig trocken sind (also z. b. unter dem Balkon, wo es überhaupt nicht hinregnet). Dies sieht natürlich erstens nicht schön aus und zweitens haben wir die Befürchtung, daß das auch auf die bisher überhaupt nicht betroffenen Außenwände übergreifen könnte. Wir überlegen, alle Läden abzunehmen, zu schleifen und dann zu behandeln und anschließend deckend zu streichen. Wäre das eine sinnvolle Maßnahme? Ist das notwendig? Oder soll man es besser so belassen, ist es unbedenklich? Wenn wir was unternehmen, was wäre die richtige Behandlung? Vielen Dank. Liebe Lydia Bidermann,
an der Wetterseite wird Ihre Befürchtung, daß es auf die Außenwände übergreifen könnte sicher berechtigt, weil die bedingungen gleich oder ähnlich sind. Eine Maßnahme, wie ein Regenschutz durch Anstrich ist möglich, bedarf aber dann folgend einer dauernden Anstrichunterhaltung. Macht man nichts, wird es vermutlich kein anderes Ergebnis, als weitere Verfärbungen durch Bläuepilze geben. Hier wäre dann ein speziell gegen Bläue vorbeugend wirkender Holzschutz an der Wetterseite sinnvoll gewesen. Sie sollten anhand Ihres Baubvertrages prüfen, ob Sie noch eine Mängelrüge im Rahmen der Gewährleistung erteilen können. Viele Grüße Hans-Joachim Rüpke |
80. Mechtild
28.03.2007 23:12
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Hallo Herr Rüpke, vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob wir die Sandsteinwand dauerhaft so trocken bekommen, wie wir uns das wünschen. Meine Frage ist nun, ob der Schwamm sich ohne Holz an der Wand weiter(wieder)entwickeln kann, ob die im Lehmboden befindlichen Mycele ohne Holz dort unter dem Beton dann weiterwachsen könnten? Freunde sagten uns, dass Hausschwamm auch aus Mineralien neu wachsen könne.An den befallenen Bereich schließt sich nach ca. 1,5 Metern ein Fußboden an, in dem Holzbalken auf Lehm liegend mit Dielen aus Holz verbaut sind .Dort sind Balken und Boden aber trocken.Sollte ich die Mycele aus dem befallenen Sand-Lehm-Bauschuttboden besser entfernen, d.h. den Boden noch tiefer ausheben? Liebe Mechtild,
Echter Hausschwamm kann sich ohne die nötige Nahrung (das ist alls mit Zelluloseanteilen, überwiegend Holz) allein aus dem verbleibenden Mycel in oder an der Wand entwickeln. Es ist aber - ausreichende Feuchte vorausgesetzt - nur eine relativ geringe Ausbreitung möglich (daher stammen die (über)großen Sicherheitsabstände von 1,5 m). Die sich aus dem eigenen Zellmateral heraus bildende Ausbreitung ist also gering, wenige cm bis vielleicht 20 cm. Für die im Bereich des Lehmbodens befindlichen Mycele gilt danach dasselbe. Wichtig ist also bei einer für einen Befall ausreichenden Feuchte der Ausschluß von zellulosehaltigem Material - oder alternativ die sichere Bauteiltrockenheit! Richtig ist, dass Echter Hausschwamm auch aus mineralischen Baustoffen, vornehmlich aus Mauerwerk im Kalk- oder Kalkzementmörtel, auswachsen kann. Es wird also gefährlich werden, wenn hier angrenzend Holz verbaut ist. Grundsätzlich ist die Gefahr eines Wiederbefalls mit dem eines Neubefalls - den Bedingungen nach - gleichzusetzen. Das macht die ganze Sache nicht nur für einen Laien schwierig, denn es ist die "Sicht auf das Ganze" verbunden mit "Weitsicht" nötig. Bei zweifelhaften baulichen Bedingungen und sich daraus ergebenen Maßnahmen kann eine (einem (Wieder-)Befall vorbeugende) regelmäßige Kontrolle die Sicherheit wesentlich erhöhen. Hierzu kann man an entspechenden (zweifelhaften=gefährdeten) Stellen Revisionsöffnungen vorsehen. Viele Grüße Hans-Joachim Rüpke |
77. Aleto
13.03.2007 23:33
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Guten Tag Herr Rüpke, wir wollen in unserem 70 Jahre alten EFH die Kastenfenster teilweise ersetzen. Ein Tischler, welcher die Fenster selbst produziert, bot uns diese aus Erle an. Das sei ein Hartholz und eigne sich auch sehr gut bei höheren Sicherheitsanforderungen der Fenster (WK2). Eine andere Fensterbaufirma empfahl Meranti. Was ist Ihre Meinung? Vielen Dank. Lieber Aleto,
Erle als Holzart im Fensterbau ist mir nicht so geläufig. Es ist ein nicht witterungsfestes Holz, aber im Binnenwasserbau, allerdings nur unter Wasser, fand es früher Verwendung. Dark red Meranti ist in den Arten "Shorea spp." ein ziemlich witterungsfestes Festerbauholz. Allerdings gibt es am Markt viele schlechtere Holzarten, die nach ähnlichem Aussehen sortiert unter gleichem Namen vermarket werden, aber kaum mehr als ein besseres Pappelholz sind. Die Holzart ist aber nicht alles. Ein guter Tischler fertigte Ihnen vormals auch aus astreiner Fichte gute Kastenfenster. Ein guter und regelmäßig kommender Maler hält diese Fenster auch weit über 50 Jahre in Schuß. Übrigens darf man unter bauphysikalischen Gesichtspunkten die Kastenfenster als einen Höhepunkt der Fensterbaukunst bezeichnen. Denn keine andere Fensterbauart kann bei so einem geringen Aufwand mehr Dämmung und Schallschutz bieten. Auch die Möglichkeit aushängbarer Winterflügel sucht seines gleichen vergebens. Im Winter Wintergarten und Frühjahrsanzucht für Blumen im Sommer freie Fensterbank. Nätürlich muß man die nicht jedesmal abräumen - wie bei allen modernen Fenstern - wenn am mal das Fenster aufmachen will. Viele Grüße Hans-Joachim Rüpke |
76. Sara Müller
02.03.2007 16:28
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Sehr geehrter Herr Rüpke, ich habe folgende Frage: Wie ist mit Holzteilen, Holzregalen, Holzspielzeug, Hobelbank (Buche), Stoffen, Werkzeugen usw. umzugehen, die ca. 2 Jahre in einem Kellerraum gelagert wurden, in dem jetzt beim Auszug aus der Mietwohnung festgestellt wurde, dass sich in einer Ecke des Raumes (in der Holzteile an die Wand gelehnt waren) sich eindeutige Spuren eines Hausschwamm-Befalls hinter dem Holz an der Wand (vermutlich aus Stein)gezeigt haben? Sind diese Sachen alle zu vernichten, wenn ja wie? Verbrennen? Können diese Sachen irgendwie gesäubert werden? Könnte durch die o.a. "verseuchten" Sachen auch das eingebaute Holz in den neuen Räumlichkeiten angegriffen werden, in denen die Sachen jetzt gelagert werden sollen? Oder braucht man gar nichts zu tun, wenn diese Sachen zukünftig in nicht befallenen Räumlichkeiten gelagert werden bzw. die Umgebungsbedingungen für Hausschwamm nicht vorhanden sind? Falls Sie mir die Fragen nicht beantworten können, könnten Sie mir dann jemand nennen, der mir weiterhelfen kann? Mit freundlichen Grüßen Sara Müller Liebe Sara Müller,
die vom Pilz bereits geschädigten (zerstörten Teile) sind alle als normalener Hausmüll zu entsorgen. Nicht geschädigte Sachen werden mit feuchten Tüchern vom Sporenstaub gesäubert und die Sauberungsmareialien anschließend in den Hausmüll entsorgt. Zweckmäßig ist eine Einmalbekleidung mit Mundschutz (Feinstaub), die auch im Müll entsorgt werden. Diese Sachen können Sie anschließend wie gehabt gebrauchen. Eine Gefahr der Benutzung in der Wohnung bestünde nicht. Viele Grüße Hans-Joachim Rüpke |
72. Frieder Kraft
10.02.2007 15:45
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Hallo Herr Rüpke, Ihre beiden Antworten waren leider gar nicht hilfreich. Obwohl das Amtsgericht zwischen dem Stellen des Antrages auf einstweilige Verfügung ACHT Kalendertage verstreichen lassen hat bis zu einem Erörterungstermin, ist es mir nicht gelungen, jemanden von Ordnungsamt oder Gesundheitsamt oder auch einen Fachmann vor Ort zu kriegen, der als Unabhängiger das Vorhandensein von Schimmelbefall wenigstens quantitativ hätte bezeugen können. Ich hatte letzte Woche sogar Institut Fresenius angerufen sowie einen niedergelassenen Sachverständigen aus einem anderen Ort. Beide haben mir erklärt, es gäbe keinerlei Schnelltests für die Mikrobiologie, und man könne Schimmelsporen in der Luft nicht nachweisen. Beide haben mir erklärt, dass sie NICHT binnen zweier oder dreier Tage kommen könnten und dass das ohnehin nichts nutzte, denn man müsse als zertifiziertes Unternehmen eine definierte Menge Luft messen und diese dann "bebrüten"; das dauere mindestens zwei bis drei Wochen. Nur so lasse sich der Schimmel bestimmen. Die Kosten dafür lägen zwischen 600,- u. 800,- Euro. Was ich vor Gericht gebraucht hätte, wäre die Ausage eines unbeteiligten Fachkundigen, dass dort Schimmel ist und dass genauer nachgesehen werden muss. Das hätte schon genügt; so aber ist der Hausbesitzer mit der eidesstattlichen Falschaussage des Sohnes durchgekommen. Da die Arbeiten, auf die die einstweilge Verfügung abzielte, inzwischen durchgeführt worden sind, war der Antrag "gegenstandslos" geworden. Die Richterin nahm meinen vorbereiteten Schriftsatz NICHT entgegen und begründete das damit, dass der Vorgang "Einstweige Verfügung beendet sei und ich nun nur noch die Wahl hätte, entweder selbst den Antrag zurückzunehmen, was die volle Kostenlast samt Anwalt der Gegenseite für mich bedeute, oder zu beantragen, dass das Gericht feststellt, dass die "Sache in der Hauptsache" erledigt sei. Weil letzteres bedeute, dass das Gericht dann abschließend noch prüfen werde, ob mein Antrag denn überhaupt gerechtfertigt gewesen sei, wählte ich das. Ich fragte die Richterin, warum sie meinen Schriftsatz NICHT annimmt, andererseits jedoch die eidesstattliche Erklärung vom Sohn des Hausbesitzers, die der Anwalt ihr sogar noch NACH meinem Abgabeversuch 'rüberreichte. Darauf sagte sie, weil der Sohn des Hauseigentümers bei der Arbeit keinen Schimmel festgestellt habe. Genau das stand aber in der eidesstattlichen Erklärung. Ich fragte sie, warum dessen Aussage mehr Glauben geschenkt werde als meiner, obwohl ich doch der Antragsteller bin, sagte sie, weil dieser ZEUGE sei, ich jedoch Partei. Aha, der Sohn des Beklagten ist also ein ZEUGE; dass er dem Vater eine Gefälligkeitsaussage macht, ist der Richterin nicht in den Sinngekommen. Ich bat sie dann, die Rechtspflegerin zu hören; die könne bezeugen, wie ich an Tage der Antragstellung gekeuscht habe und wie meine Bronchien gepfiffen haben. Darauf antwortete die Richterin, das beweise gar nichts, meine Atemnot könne "wer weiß was für Gründe" gehabt haben. Ich verstehe jeden Tag ein bisschen besser, warum es immer neue Terroristen und Amokläufer gibt ... :-( F. Kraft |
zunächst ist zu unterscheiden zwischen dem nötigen Holzschtz tragender Holzbauteile und dem Schutz gegen Bläuepilze bei Beschichtungen auf Holz. Das sind ganz verschioedene Sachen. Das eine ist bauaufichtlich geregelt, das andere nicht. Es gibt aber dennoch Regeln für solche Malerarbeiten in der VOB (B), dort in den allgemeinen technischen Bestimmungen.
Vermutlich bilden an Ihren "Carport" tragende Holzbauteile eine tragende Konstruktion. Tragende Holzbauteile eines Bauwerkes auf Grundlage der Bauordnung erfordern dann die Anwendung der DIN 68800-3. Grundsätzlich muß Konstruktionsholz bestimmungsgemäß trocken verbaut werden. Ob ein vorbeugender chemischer Holzschutz erforderklich ist, hängt von der Konstruktion selbst ab. Es ist also die tatsächlich bestehende oder zu erwartende Gefährdung ausschlaggebened, ob neben der grundsätzlich primär gefordertem konstruktivem Holzschutz weitere Schutzmaßnhamen erforderlich werden. Bei einem Carport sollte man bei einem guten konstruktivem Holzschutz ohne jede zusätzliche chemische Maßnahmen auskommen können.
Anders ist es mit Anstrichen auf Holz, die, realistisch und praxisnah gesehen, eigentlich mehr der Optik dienen. Das hat mit dem zuvorigen Holschutz i.d.R. recht wenig zu tun. (Zumal unsachgemäß ausgeführte Beschichtungen eine tatsächliche Gefährdung für das Holz darstellen können). Hier ist holzartabhängig meistens ein mehrfacher Bläueschutzsgrund die Voraussetzung für die Beschichtungen. Diese sollen immer im System eines Herstellers ausgeführt werden. Dabei ist neben einem ausreichenden Bläueschutz eine ausreichende Trockenheit des Holzes eine der wichtigsten Vorraussetzungen für die Anforderungen an den Untergrund. Dies wird auch in den technischen Angaben der Hersteller zu entnehmen sein.
Viele Grüße
Hans-Joachim Rüpke